allgemeine geschäftsbedingungen (AGB) 
der redsundesign gbr


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der redsundesign GbR (im Folgenden „redsundesign“) und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn redsundesign diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.


2. Vertragsabschluss und Angebote

2.1. Angebote von redsundesign sind vorläufig und freibleibend. Sie gelten für die Dauer von zwei Monaten ab Angebotsdatum.
2.2. Während der Projektabwicklung können sich zusätzliche Leistungen und Wünsche ergeben. Diese werden gesondert berechnet und sind nicht im ursprünglichen Angebot enthalten. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande.


3. Leistungsumfang und Änderungsschleifen

3.1. Der Leistungsumfang wird im Vertrag, Angebot oder der Projektbeschreibung festgelegt.
3.2. Pro Projekt sind maximal zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Preis enthalten. Zusätzliche Änderungswünsche bedürfen einer separaten Vereinbarung und werden auf Basis der geltenden Stundensätze abgerechnet.


4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Vergütung erfolgt gemäß den vereinbarten Stundensätzen:

4.2. Im Rahmen eines Projekts können von redsundesign beauftragte externe Dienstleister und Subunternehmer abweichende Stundensätze haben. Diese werden gesondert im Angebot ausgewiesen und sind Vertragsbestandteil.
4.3. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
4.4. Auf Wunsch kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Die Raten sind zum vereinbarten Zeitpunkt ohne Abzug fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung gerät der Kunde automatisch in Verzug.


5. Vergütungspflicht bei kreativen Leistungen

5.1. Die Beauftragung zur Erstellung gestalterischer Leistungen (z. B. Logos, Designkonzepte) begründet eine Vergütungspflicht gemäß dem Werkvertragsrecht nach § 631 BGB, auch wenn der Kunde den finalen Entwurf ablehnt.
5.2. redsundesign behält in diesem Fall das Recht auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, insbesondere für Konzeptentwicklung, Entwurfsarbeiten und Korrekturschleifen.
5.3. Wird der Vertrag vom Kunden vorzeitig gekündigt, hat redsundesign Anspruch auf die anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Teilleistungen gemäß § 648 BGB.


6. Nutzungsrechte und Nachlizenzierung

6.1. Nach vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Kunde die vertraglich vereinbarten und uneingeschränkten Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen.
6.2. Die Urheberrechte verbleiben bei redsundesign.
6.3. Für erweiterte oder zusätzliche Nutzungsrechte (z. B. für neue Medien oder internationale Märkte) ist eine Nachlizenzierung erforderlich. Diese wird gesondert kalkuliert und schriftlich vereinbart.


7. Besondere Regelungen bei der Programmierung von Webseiten

7.1. Der Kunde hat vor Beginn der Programmierungsarbeiten alle technischen Fragen, insbesondere zu Providerleistungen, Domainverwaltung und notwendiger Software, schriftlich zu klären. redsundesign haftet nicht für Verzögerungen, die durch unklare oder verspätet gelieferte technische Informationen entstehen.
7.2. Die Umsetzung erfolgt gemäß den im Kostenvoranschlag (KVA) genannten Fristen, sofern keine Verzögerungen durch den Kunden oder technische Hindernisse auftreten.
7.3. redsundesign haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen, die durch Dritte (Provider, Hosting-Dienste) verursacht werden.


8. Nutzung von Bildern und Fotografien

8.1. Von redsundesign beauftragte Fotografen verbleiben Inhaber der Urheberrechte an den erstellten Fotografien. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur eigenwerblichen Nutzung der Bilder.
8.2. Eine Nutzung der Fotografien zu anderen Zwecken (z. B. Verkauf, Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Nutzung außerhalb der Eigenwerbung) ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Fotografen zulässig.
8.3. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Veröffentlichung der Bilder den Namen des Fotografen zu nennen, sofern dies branchenüblich und zumutbar ist.
8.4. Verstöße gegen diese Nutzungsbeschränkungen können eine Nachlizenzierung oder Schadensersatzforderungen zur Folge haben.


9. Zusammenarbeit mit Dritten (Freelancer und Subunternehmer)

9.1. redsundesign behält sich vor, zur Durchführung von Projekten Subunternehmer, wie z. B. Fotografen oder Designer, einzusetzen.
9.2. redsundesign bleibt auch bei der Einbindung Dritter der alleinige Vertragspartner des Kunden und übernimmt die Koordination.
9.3. redsundesign haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsmängel, die auf schuldhaftes Verhalten der beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.


10. Einsatz von KI-gestützten Programmen

10.1. Bei der Nutzung von KI-gestützten Softwarelösungen oder Tools weist redsundesign darauf hin, dass die Einhaltung der in Deutschland und der EU geltenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), durch den Kunden sicherzustellen ist.
10.2. redsundesign haftet nicht für die rechtliche Konformität von extern bereitgestellten KI-Diensten oder Programmen, die der Kunde einsetzt.


11. Mitwirkungspflichten des Kunden

11.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen, Daten und Inhalte rechtzeitig und in geeigneter Form bereitzustellen.
11.2. Verzögert sich die Leistungserbringung durch nicht rechtzeitig gelieferte Daten oder fehlende Mitwirkung, verlängern sich die vereinbarten Fristen entsprechend. redsundesign behält sich vor, Verzögerungskosten in Rechnung zu stellen.


12. Abnahme und Gewährleistung

12.1. Nach Abschluss der Leistungen ist der Kunde verpflichtet, die erbrachten Arbeiten abzunehmen.
12.2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich zu melden. Erfolgt keine Beanstandung, gelten die Leistungen als vertragsgemäß erfüllt.
12.3. Gestalterische und kreative Leistungen, die vom Kunden abgenommen wurden, werden nicht als Mangel anerkannt.
12.4. Bei berechtigten Mängeln hat redsundesign das Recht zur Nachbesserung. Mängelansprüche verjähren gemäß § 634a BGB innerhalb von zwei Jahren ab Abnahme.


13. Meldung an die Künstlersozialkasse (KSK)

13.1. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Beauftragung von kreativen und gestalterischen Leistungen an die Künstlersozialkasse (KSK) zu melden.
13.2. redsundesign weist ausdrücklich darauf hin, dass die Einhaltung dieser Verpflichtung in der Verantwortung des Kunden liegt.


14. Haftung

14.1. redsundesign haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
14.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet redsundesign nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist. Die Haftungsregelungen basieren auf den Vorschriften der §§ 276, 278 und 280 BGB.
14.3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden wird ausgeschlossen.


15. Vertraulichkeit und Datenschutz

15.1. Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher im Rahmen des Vertragsverhältnisses ausgetauschter Informationen.
15.2. redsundesign verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter www.redsundesign.de/impressum einsehbar.


16. Kündigung und Rücktritt

16.1. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
16.2. Im Falle einer Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen von redsundesign zu vergüten. Die Regelungen des § 648 BGB finden Anwendung.


17. Schlussbestimmungen

17.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.
17.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


18. Vertretungsberechtigung

Die redsundesign GbR wird durch die Geschäftsführer Hilke-Ev Krögler und Stefan Martin Scholz vertreten. Stand: 1. Januar 2025.


Stand: Februar 2025